Nutzung

Im Bereich unserer Landeskirche
Im Einzelnen kann das Logo von Dienststellen im Landeskirchenamt, den Kirchengemeinden, Sonderpfarrämtern, Einrichtungen und Werken im Bereich der Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe z.B. wie folgt verwendet werden:

  • im dienstlichen Schriftverkehr, dies gilt nicht für private Schreiben, die „im Umfeld des kirchlichen Dienstes im Bereich der Landeskirche“ entstehen
  • im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit erstellte Poster, Flyer und PowerPointPräsentationen oder sonstige Präsentationen für z.B. Tagungen, auf denen der/die Mitarbeitende als Repräsentant/-in der Landeskirche auftritt
  • Publikationen, die im dienstlichen Rahmen erstellt und/oder herausgegeben werden (z.B. Gemeindebrief einer Kirchengemeinde)

Bei Unklarheit darüber, in wieweit das Logo in anderen Zusammenhängen verwendet werden kann, ist vorher die Genehmigung im Landeskirchenamt einzuholen.

Bei Verwendung des Logos ist jeweils umgehend ein Belegexemplar bzw. bei z.B. Verwendung in digitaler Form auf Homepages usw. ein Verwendungshinweis an die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit im Landeskirchenamt zu schicken.

Nutzung durch Externe
Die Verwendung des Logos durch Externe ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung setzt voraus, dass die Nutzung des Logos im Zusammenhang mit den Aufgaben der Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe steht, keine Beeinträchtigung des Ansehens der Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe durch die Nutzung zu erwarten ist und keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden.