Die MAV und ihre Aufgaben
Hauptaufgaben der MAV
1. Vertretung der Mitarbeiterinteressen: Die MAV setzt sich für die Rechte und
Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle ein.
2. Mitbestimmung und Mitwirkung: In bestimmten Angelegenheiten, wie
Einstellungen, Kündigungen oder Versetzungen, hat die MAV Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrechte.
3. Überwachung der Einhaltung von Gesetzen: Die MAV achtet darauf, dass arbeitsrechtliche Vorschriften und tarifliche Vereinbarungen eingehalten werden.
4. Förderung des Arbeitsklimas: Die MAV unterstützt ein gutes Betriebsklima und vermittelt bei Konflikten zwischen Mitarbeitenden und der Dienststelle.
5. Beratung und Unterstützung: Mitarbeitende können sich bei arbeitsrechtlichen Fragen oder Problemen an die MAV wenden.
Umfang der MAV-Arbeit
- Teilnahme an Sitzungen und Verhandlungen mit der Dienststellenleitung.
- Schulung und Weiterbildung der MAV-Mitglieder, um ihre Aufgaben
ordnungsgemäß erfüllen zu können. - Regelmäßiger Austausch mit Mitarbeitenden, um deren Anliegen zu kennen und weiterzugeben.
- Die MAV hat damit eine wichtige Rolle als Vermittler und Schutzinstanz für die Mitarbeitenden.