Die MAV und ihre Aufgaben

Hauptaufgaben der MAV

1. Vertretung der Mitarbeiterinteressen: Die MAV setzt sich für die Rechte und
Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle ein.

2. Mitbestimmung und Mitwirkung: In bestimmten Angelegenheiten, wie
Einstellungen, Kündigungen oder Versetzungen, hat die MAV Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrechte.

3. Überwachung der Einhaltung von Gesetzen: Die MAV achtet darauf, dass arbeitsrechtliche Vorschriften und tarifliche Vereinbarungen eingehalten werden.

4. Förderung des Arbeitsklimas: Die MAV unterstützt ein gutes Betriebsklima und vermittelt bei Konflikten zwischen Mitarbeitenden und der Dienststelle.

5. Beratung und Unterstützung: Mitarbeitende können sich bei arbeitsrechtlichen Fragen oder Problemen an die MAV wenden.

Umfang der MAV-Arbeit

  • Teilnahme an Sitzungen und Verhandlungen mit der Dienststellenleitung.
  • Schulung und Weiterbildung der MAV-Mitglieder, um ihre Aufgaben
    ordnungsgemäß erfüllen zu können.
  • Regelmäßiger Austausch mit Mitarbeitenden, um deren Anliegen zu kennen und weiterzugeben.
  • Die MAV hat damit eine wichtige Rolle als Vermittler und Schutzinstanz für die Mitarbeitenden.