Synode beschließt öffentliche Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Ehepaare
Auf der 3. Tagung der XX. Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe am Samstag, den 21. November 2020, folgten die Synodalen mit großer Mehrheit der Beschlussempfehlung der erweiterten Arbeitsgruppe ‚Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften‘. 31 Synodale stimmten der Beschlussvorlage bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen zu.
Auf der 3. Tagung der XX. Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe am Samstag, den 21. November 2020, folgten die Synodalen mit großer Mehrheit der Beschlussempfehlung der erweiterten Arbeitsgruppe ‚Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften‘. 31 Synodale stimmten der Beschlussvorlage bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen zu.
Damit sind in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe künftig öffentliche Segnungen gleichgeschlechtlicher Ehepaare neben Trauungen von heterosexuellen Ehepaaren und Gottesdiensten anlässlich einer Eheschließung (bei Religionsverschiedenheit) möglich.
Die individuelle Gewissensentscheidung von Pastorinnen und Pastoren für oder gegen eine öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare wird respektiert.
Nach der Beschlussfassung der Synode zeigte sich Landesbischof Dr. Manzke erleichtert: „Die große Einmütigkeit bildet den Prozess ab, den wir als Kirche in dieser Frage durchlaufen haben. Wir haben trotz unterschiedlicher Überzeugungen zueinander gefunden. Dies ist für uns ein wichtiges (geistliches) Signal. Jede Kirchengemeinde ist mit ihrer Stellungnahme gehört worden.“ Der Beschluss der Synode mache deutlich, neben der hohen Wertschätzung der ehelichen Gemeinschaft von Mann und Frau und der Familie ist es wichtig, dass wir auch ein gottesdienstliches Angebot zur Segnung gleichgeschlechtlicher Ehepaare haben. Manzke verwies dabei auf die von den Synodalen ebenfalls verabschiedete liturgische Ordnung, in der bis in die Formulierungen des Treueversprechens, des Ringwechsels und der Segensworte hinein bei Segnungen von heterosexuellen und homosexuellen Paaren ganz analog verfahren werde.
Die Präsidentin der Landessynode, Daniela Röhler, würdigte die Arbeit aller Mitglieder der Arbeitsgruppe und hob die Einbindung aller Kirchengemeinden und der Pastorenschaft in den Beratungsgang hervor. Dass mit dem Beschluss der XX. Landessynode zukünftig öffentliche Gottesdienste mit Segenshandlung möglich seien, sei „der unermüdlichen Arbeit aller Mitglieder der AG, hier insbesondere dem Vorsitzenden Pastor Günter Fischer, dem Theologischen Referenten Pastor Lutz Gräber und dem Landesbischof Dr. Karl-Hinrich Manzke, zu verdanken.“ Röhler entschuldigte sich ausdrücklich „bei allen Menschen, die wegen ihrer Homosexualität mit unserer Kirche schmerzhafte Erfahrungen machen mussten.“
Die Pastoren Günter Fischer, Vorsitzender der erweiterten Arbeitsgruppe, und Lutz Gräber, Theologischer Referent im Landeskirchenamt, stellten den Abschlussbericht gemeinsam vor.
Die Vortragenden betonten insbesondere die dem Beratungsgang zugrunde liegende Methode des differenzierten Konsenses. Der erreichte „Magnus consensus“ ließe sich beschreiben „als eine durch den Geist Christi gewirkte Übereinkunft“. Denn in der Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe gibt es sehr unterschiedliche Frömmigkeitsprägungen und damit auch unterschiedliche Überzeugungen in dieser Frage. Alle Mitglieder der erweiterten Arbeitsgruppe seien sich dennoch darin einig, „dass sie in dem grundsätzlichen Bezug auf die Heilige Schrift und das evangelisch-lutherische Bekenntnis bei unterschiedlicher Einschätzung in konkreten Sachfragen zusammenbleiben können.“
Die Entscheidung der Landessynode ist der Schlusspunkt eines rund sechsjährigen Diskussionsprozesses zur Segnung gleichgeschlechtlicher Ehepaare. 2014 hatte die XIX. Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe diese Fragestellung dem Theologischen Ausschuss zur Beratung übertragen.
Im April 2017 fand ein Studientag für die Synodalen und Gemeindekirchenräte mit öffentlicher Anhörung von Betroffenen und Experten statt. Die Landessynode berief Mitglieder dieses Studientages in die erweiterte Arbeitsgruppe „Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften“. Bereits zwei Jahre später wurde der scheidenden XIX. Landessynode ein Zwischenbericht vorgelegt, mit der Bitte, schon bei der nächsten Herbstsynode 2020 einen Abschlussbericht und eine Handreichung der Synode vorzulegen. Dieser Zeitplan konnte nun trotz der Corona-Pandemie eingehalten werden.
Beschlussvorlage
Die Landessynode nimmt den von der erweiterten Arbeitsgruppe ‚Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften‘ vorgelegten Abschlussbericht mit den entsprechenden Anlagen dankend und zustimmend zur Kenntnis.
Die Landessynode beschließt, dass in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe künftig öffentliche Segnungen gleichgeschlechtlicher Ehepaare neben Trauungen von heterosexuellen Ehepaaren und Gottesdiensten anlässlich einer Eheschließung (bei Religionsverschiedenheit) möglich sind.
Die individuelle Gewissensentscheidung von Pastorinnen und Pastoren für oder gegen eine öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare wird respektiert.
Die Synode nimmt die liturgische Ordnung für die Segnung gleichgeschlechtlicher Ehepaare zustimmend zur Kenntnis und bittet die Pastorinnen und Pastoren, die öffentlichen Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Ehepaare nach dieser Ordnung durchzuführen.