20. Landessynode

Die Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe ist die Versammlung von gewählten und berufenen Kirchenmitgliedern. Sie trägt gemeinsam mit den anderen kirchenleitenden Organen die Verantwortung dafür, dass in der Kirche das Evangelium lauter und rein verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden. Der Landessynode steht das Recht der kirchlichen Gesetzgebung zu. Mit ihren Beratungen, Wahlen und Beschlüssen nimmt sie ihren Auftrag zur Leitung der Landeskirche wahr.

Mitglieder

Die 20. Landesynode besteht aus insgesamt 34 Mitgliedern. Der zukünftigen 34 Mitglieder zählenden Landessynode gehören 18 neue Synoden-Mitglieder an. Das haben die Wahlen der 26 Synodalen ergeben, die im Herbst 2019 in acht Wahlbezirken stattgefunden haben. Im Dezember 2019 hat der Landeskirchenrat gemäß Kirchengesetz acht weitere Mitglieder in die Synode berufen; dazu zählen zum ersten Mal auch zwei Jugenddelegierte.

Die Verfassung der Landeskirche sieht vor, dass die Landessynode zu einem Drittel aus ordinierten (Pastorinnen und Pastoren) und zwei Dritteln aus nichtordinierten Mitgliedern besteht. Die Amtszeit der Synode beträgt sechs Jahre.

Dauer der Legislatur & Gelöbnis

Die Landessynode wird alle sechs Jahre zum 1. Januar neu gebildet. Die Amtszeit der gegenwärtigen 20. Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe endet am 31. Dezember 2025.

Die Synodalen werden durch den Landesbischof in ihr Amt eingeführt und legen dabei folgendes Gelöbnis ab:

"Ich gelobe vor Gott, dass ich als Mitglied der Synode die bestehende Ordnung unserer Landeskirche wahren und mit Gottes Hilfe nach Kräften dazu mitwirken werde, dass die Kirche in allen Stücken wachse an dem, der das Haupt ist, Christus."

Kontakt

Präsidialbüro der Landessynode
Landeskirchenamt Bückeburg
Bahnhofstraße 6
31675 Bückeburg

Tel.: 05722 - 960 0
FAX: 05722 - 960 101

E-Mail: landessynode(a)lksl.de