Gemeindekirchenratswahlen am 11. März 2018

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Ihre Stimme zählt! MITwählen!

Am 11. März 2018 werden in der Mehrzahl der Kirchengemeinden in der Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe die Gemeindekirchenräte gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder ab dem 16. Lebensjahr.

Die Stimmabgabe kann in den Wahllokalen der jeweiligen Heimatkirchengemeinde oder per Briefwahl erfolgen.

Gemeindekirchenratswahlen finden statt in den Kirchengemeinden:

Altenhagen-Hagenburg, Bückeburg, Großenheidorn, Heuerßen, Meerbeck, Petzen, Probsthagen, Sachsenhagen, Stadthagen, Steinhude und Vehlen.

In den übrigen Kirchengemeinden im Bereich der schaumburg-lippischen Landeskirche haben sich genau so viele Menschen gefunden wie dem zukünftigen Gemeindekirchenrat angehören müssen.

Landesbischof Dr. Karl-Hinrich Manzke dankt den Frauen und Männern, die ihre Bereitschaft zur Kandidatur und damit zum Mitgestalten des kirchlichen Lebens vor Ort und in der Landeskirche erklärt haben. Und er bittet die wahlberechtigten  Gemeindeglieder darum, ihr Wahlrecht auszuüben, um dadurch „denen, die Zeit, Phantasie und Kraft schenken, um unsere Kirche zu leiten, Rückenwind und Unterstützung zu geben.“
Zusammen mit der Pressestelle wird Landesbischof Manzke am Wahlsonntag den Kirchengemeinden Stadthagen, Altenhagen-Hagenburg, Meerbeck und Vehlen in ihren Wahllokalen einen Besuch abstatten.
 
Auch der Präsident der Landessynode, Klaus-Dieter Kiefer wünscht sich eine breite Unterstützung der zukünftigen Mitglieder in den Gemeindekirchenräten durch eine hohe Wahlbeteiligung. Sie gebe „dem Gemeindekirchenrat einen festen Rückhalt“ und stärke „die Kirchengemeinderätinnen und -räte für ihre verantwortungsvolle Aufgabe.“
Christian Frehrking, Präsident im Landeskirchenamt, betont, dass durch eine hohe Wahlbeteiligung deutlich werde, „dass die Mitglieder zu ihrer Kirchengemeinde und letztlich auch zu ihrer Landeskirche stehen.“
 
In den Kirchengemeinden werden die Wahlergebnisse am Abend des 11. März 2018 bekannt gegeben und erste Ergebnisse auf der Homepage (www.LKSL.de) der Landeskirche veröffentlicht.
Das Endergebnis der Wahl wird voraussichtlich am 12. März 2018 vorliegen.
 
Die Mitglieder im Gemeindekirchenrat werden für die Dauer von 6 Jahren gewählt. Viele wichtige Entscheidungen über die Zukunft des kirchlichen Lebens vor Ort trifft der Gemeindekirchenrat im Zusammenwirken mit dem Kirchenvorstand und den Pastorinnen und Pastoren. Nach ihrer Einführung werden die Gemeindekirchenratsmitglieder aus ihren Reihen die Kirchenvorstände wählen und gegebenenfalls weitere Kirchenvorstandsmitglieder berufen.
 
Zum ersten Mal wählen die Gemeindeglieder in allen evangelischen Kirchen in Niedersachsen an einem Termin die neuen Leitungsgremien in den Kirchengemeinden. Gewählt werden in der braunschweigischen und hannoverschen Landeskirche die Kirchenvorstände, in der oldenburgischen Kirche und schaumburg-lippischen Landeskirche die Gemeindekirchenräte und in der reformierten Kirche die Kirchenräte bzw. Presbyterien. Die gemeinsame Kampagne der Kirchen zur Wahl steht unter dem Motto „Kirche mit mir“.