Gottesdienst anlässlich des 75. Jubiläums des Grundgesetzes in die Bückeburger Stadtkirche

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Gottesdienst am 3. Oktober um 10.30 Uhr

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe lädt am Tag der Deutschen Einheit zu einem Gottesdienst anlässlich des 75. Jubiläums des Grundgesetzes in die Bückeburger Stadtkirche ein

Am Tag der Deutschen Einheit, dem 3. Oktober 2024, lädt die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe um 10.30 Uhr zu einem besonderen Gottesdienst in die Bückeburger Stadtkirche ein. Mit diesem Gottesdienst würdigt die Landeskirche das 75. Jubiläum des Grundgesetzes. Im Mittelpunkt des Gottesdienstes in Bückeburg wird Artikel 18 (Die Unverletzlichkeit der Grundechte) stehen.

Im Gottesdienst wirken u.a. Landesbischof Dr. Oliver Schuegraf und Landgerichtspräsidentin a.D. Frau Eike Höcker mit.

Musikalisch wird dieser Festgottesdienst gestaltet von der Solosopranistin Anna Kristina Nächster und dem Kammerchor JPS („Jazz, Pop & Swing“) unter der Leitung von Kantor Siebelt Meier.

Zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes veranstaltet die EKD in diesem Jahr eine Gottesdienstreihe, die die Präambel und die ersten 19 Artikel thematisiert. Jede der 20 Landeskirchen widmet sich einem Verfassungselement. Die Reihe hat am 26. Mai in Hannover und Bonn begonnen und endet am 20. November in Bremen. Sie ehrt die Verfassung als Ausdruck von Demokratie und Gottesverantwortung, inspiriert von den Erfahrungen der Parlamentarischen Ratsmitglieder gegen die Nazi-Diktatur. Einige Gottesdienste finden an den Geburtsorten der Grundgesetzschöpfer statt, um deren Beiträge zu würdigen.

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Auszug Art. 18 Grundgesetz

„Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte.“