Sonntag ist WAHLtag!!
MITwählen! Ihre Stimme zählt!
Am Sonntag, 11. März 2018 werden in der Mehrzahl der Kirchengemeinden in der Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe die Gemeindekirchenräte gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder ab dem 16. Lebensjahr.
Die Stimmabgabe kann in den Wahllokalen der jeweiligen Heimatkirchengemeinde oder per Briefwahl erfolgen.
Gemeindekirchenratswahlen finden statt in den Kirchengemeinden:
Altenhagen-Hagenburg, Bückeburg, Großenheidorn, Heuerßen, Meerbeck, Petzen, Probsthagen, Sachsenhagen, Stadthagen, Steinhude und Vehlen.
In den übrigen Kirchengemeinden im Bereich der schaumburg-lippischen Landeskirche haben sich genau so viele Menschen gefunden wie dem zukünftigen Gemeindekirchenrat angehören müssen.
In den Kirchengemeinden werden die Wahlergebnisse am Abend des 11. März 2018 bekannt gegeben und erste Ergebnisse auf der Homepage (www.LKSL.de) und bei Facebook der Landeskirche veröffentlicht.
Das Endergebnis der Wahl wird voraussichtlich am 12. März 2018 vorliegen.
Die Mitglieder im Gemeindekirchenrat werden für die Dauer von 6 Jahren gewählt. Viele wichtige Entscheidungen über die Zukunft des kirchlichen Lebens vor Ort trifft der Gemeindekirchenrat im Zusammenwirken mit dem Kirchenvorstand und den Pastorinnen und Pastoren. Nach ihrer Einführung werden die Gemeindekirchenratsmitglieder aus ihren Reihen die Kirchenvorstände wählen und gegebenenfalls weitere Kirchenvorstandsmitglieder berufen.
Zum ersten Mal wählen die Gemeindeglieder in allen evangelischen Kirchen in Niedersachsen an einem Termin die neuen Leitungsgremien in den Kirchengemeinden. Gewählt werden in der braunschweigischen und hannoverschen Landeskirche die Kirchenvorstände, in der oldenburgischen Kirche und schaumburg-lippischen Landeskirche die Gemeindekirchenräte und in der reformierten Kirche die Kirchenräte bzw. Presbyterien. Die gemeinsame Kampagne der Kirchen zur Wahl steht unter dem Motto „Kirche mit mir“ #kirchemitmir.