Das Landeskirchenamt

Der Begriff "Landeskirchenamt" bezeichnet in der Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe folgendes:

  •  das Organ der Verfassung der Landeskirche Schaumburg-Lippe, das als oberste Verwaltungsbehörde über die laufenden Geschäfte der landeskirchlichen Verwaltung entscheidet und die die Landeskirche nach außen vertritt.
  •  die zentrale Serviceeinheit mit Sitz in der alten Residenzstadt Bückeburg, die die Kirchengemeinden in den unterschiedlichen kirchlichen Handlungsfeldern insbesondere in den Bereichen Bau, Finanzen und Personal mit Rat und Tat unterstützt, Verträge genehmigt und die die landeskirchlichen Einrichtungen verwaltet.

Organ der Verfassung

Das Landeskirchenamt als Organ der Verfassung ist kollegial verfasst. Dem Kollegium gehören der Landesbischof und der Präsident des Landeskirchenamtes an. Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Kollegiums auch die Theologische Referentin und der Büroleitende Beamte teil. Im Kollegium wird gemeinsam über die laufenden Geschäfte der Landeskirche beraten. Die Aufsicht über das Landeskirchenamt führt der Landeskirchenrat.

Oberste Verwaltungseinheit

Das Landeskirchenamt als oberste Verwaltungseinheit der Landeskirche fungiert als Rechtsaufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Kirchengemeinden und landeskirchlichen Einrichtungen, sowie als Dienstaufsichtsbehörde über die Mitarbeitenden im Pfarrdienst. Es unterstützt die Arbeit der Landessynode und der Kirchenleitung und setzt deren Beschlüsse um. Des Weiteren unterstützt das Landeskirchenamt den Landesbischof bei seinen Aufgaben.

Zentrale Serviceeinheit

Besonders wichtig ist der Aspekt der Inanspruchnahme als Dienstleistungsbehörde für die kirchlichen Körperschaften und Einrichtungen innerhalb der Landeskirche. Das Landeskirchenamt berät und unterstützt die Kirchengemeinden in allen anfallenden Arbeitsbereichen, wie z. B. Dienst- und Arbeitsrecht, Finanz- und Haushaltsrecht, Bau-, Friedhofs- und Liegenschaftsrecht und vieles mehr.

Welche Leistungen stehen online zur Verfügung?

Das Landeskirchenamt bietet Ihnen auf seinen Internetseiten eine Übersicht über die Kontaktmöglichkeiten zu den Mitarbeitenden in den verschiedenen Arbeitsbereichen im Amt. Zusätzlich stehen Ihnen Informationen wie das kirchliche Amtsblatt, Verordnungen und die Rechtssammlung der Landeskirche sowie Formblätter zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Sofern Ihnen das Online-Angebot nicht weiterhelfen kann, wenden Sie sich bitte direkt an das Landeskirchenamt.

Kontakt

Landeskirchenamt Bückeburg
Bahnhofstraße 6
31675 Bückeburg

Tel.: 05722 - 960 0
FAX: 05722 - 960 101

E-Mail: lka(a)lksl.de

Öffnungszeiten

MO -  DO | 9.00 - 15.00 Uhr
FR | 9.00 - 12.00 Uhr

Anfahrt

Mit der Bahn
Mit dem RE oder der S-Bahn bis Bückeburg. Vom Bahnhof zum Landeskirchenamt sind es 650 m, etwa 8 Min. Fußweg.


Mit dem Auto

Das Landeskirchenamt liegt 650 m vom Bahnhof Bückeburg und 200 m vom Marktplatz (Stadtmitte) entfernt.

Parkplätze mit Parkschein finden Sie direkt vor der Haustür oder im weiteren Verlauf der Bahnhofstraße. Alternativ hinter dem Landeskirchenamt befinden sich Parkplätze "Am Oberstenhof" mit Parkscheinautomat. Weiterhin der kostenlose Parkplatz "Am Schloßbach".