
Das Landeskirchenamt
Der Begriff "Landeskirchenamt" bezeichnet in der Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe zweierlei:
- das Organ der Verfassung der Landeskirche Schaumburg-Lippe, das über die laufenden Geschäfte der Landeskirche entscheidet
- die oberste Verwaltungseinheit der Landeskirche mit Sitz in der alten Residenzstadt Bückeburg
Organ der Verfassung
Das Landeskirchenamt als Organ der Verfassung ist kollegial verfasst. Dem Kollegium gehören der Landesbischof und der Präsident des Landeskirchenamtes an. Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Kollegiums auch der Theologische Referent und der Büroleitende Beamte (Verwaltungsleiter) teil. Im Kollegium beraten somit die Theologen und der Jurist, sowie der Verwaltungsleiter gemeinsam über die laufenden Geschäfte der Landeskirche. Die Aufsicht über das Landeskirchenamt führt der Landeskirchenrat.
Oberste Verwaltungseinheit
Das Landeskirchenamt als oberste Verwaltungseinheit der Landeskirche fungiert als Rechtsaufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Kirchengemeinden und landeskirchlichen Einrichtungen, sowie als Dienstaufsichtsbehörde über die Mitarbeitenden im Pfarrdienst. Es unterstützt die Arbeit der Landessynode und der Kirchenleitung und setzt deren Beschlüsse um. Des Weiteren unterstützt das Landeskirchenamt den Landesbischof bei seinen Aufgaben.
Besonders wichtig ist der Aspekt der Inanspruchnahme als Dienstleistungsbehörde für die kirchlichen Körperschaften und Einrichtungen innerhalb der Landeskirche. Das Landeskirchenamt berät und unterstützt die Kirchengemeinden in allen anfallenden Arbeitsbereichen, wie z. B. Dienst- und Arbeitsrecht, Finanz- und Haushaltsrecht, Bau-, Friedhofs- und Liegenschaftsrecht und vieles mehr.
Welche Leistungen stehen online zur Verfügung?
Das Landeskirchenamt bietet Ihnen auf seinen Seiten eine Übersicht über die Kontaktmöglichkeiten zu den Mitarbeitenden in den verschiedenen Arbeitsbereichen im Amt. Zusätzlich stehen Ihnen Informationen wie das kirchliche Amtsblatt, Verordnungen und die Rechtssammlung der Landeskirche zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Sofern Ihnen das Online-Angebot nicht weiterhelfen kann, wenden Sie sich bitte direkt an das Landeskirchenamt.
Kontakt
Landeskirchenamt Bückeburg
Herderstraße 27
31675 Bückeburg
Tel.: 05722 - 960 0
FAX: 05722 - 960 10
E-Mail: lka(a)lksl.de
Gerne hilft Ihnen auch der Theologische Referent des Landesbischofs, Jan Peter Hoth weiter.
Öffnungszeiten
MO - DO | 9:00 - 16:00 Uhr
FR | 9:00 - 13:00 Uhr
Anfahrt
Mit der Bahn
Mit dem RE oder der S-Bahn bis Bückeburg. Vom Bahnhof zum Landeskirchenamt sind es 1,2 km, etwa 15 Min. Fußweg. Der Bus fährt bis zur Haltestelle "Stadtkirche". Von dort aus liegt das Landeskirchenamt hinter der Stadtkirche.
Mit dem Auto
Das Landeskirchenamt liegt an dem Teil der Herderstarße, der Einbahnstraße ist und nur von der Schulstraße befahren werden kann.
Parkplätze mit Parkscheibe (max. 2 Std.) finden Sie entlang der Herderstraße oder an dessen Ende auf dem Parkplatz der Stadtkirche am Kirchweg (Parkschein).

