FAQ zum Kirchenentwicklungsprozess
Ist das ein neuer Prozess – schon wieder?
Nein. Das Kooperationsgesetz wurde 2022 durch die Voten der Kirchengemeinden angestoßen.
Es setzt den Beratungsprozess fort, den wir 2020 mit den sogenannten Prozess-Aposteln begonnen haben.
Die Rückmeldungen der Kirchengemeinden haben gezeigt, dass die Zusammenarbeit in den Kooperationen verbindlicher werden muss.
Deshalb haben Koordinierungsausschuss und Landeskirchenrat den jetzigen Vorschlag entwickelt.
Geht es nur noch um Strukturen? Wo bleibt der Glaube und die Mission?
Kirchliche Strukturen sind kein Selbstzweck – sie sollen Gemeinschaft ermöglichen und den Glauben sichtbar machen.
Wenn sich unsere Welt verändert, müssen wir sowohl geistlich als auch strukturell neu reagieren. Mission und Struktur gehören deshalb zusammen.
Eine aktuelle Frage der AG Theologie lautet zum Beispiel: „Wie hören wir das Evangelium neu gemeinsam mit Menschen, die erleben, dass Leben, Frieden und Sicherheit zerbrechlich sind?“
Dazu werden Workshops für Interessierte und Beratungen in der Synode stattfinden.
Warum sollen wir nicht einfach mit einer großen Landeskirche fusionieren?
Unsere Landeskirche arbeitet erfolgreich mit anderen Kirchen Niedersachsens zusammen.
Unsere Größe macht uns flexibel, überschaubar und ermöglicht direkte Kommunikation zwischen Kirchengemeinden und Synode. Die finanziellen und personellen Ressourcen sind solide.
Langfristige Szenarien zeigen: Einheiten in der Größe unserer Landeskirche gelten auch 2040 als zukunftsfähig und werden in regionalen Verbünden zusammenarbeiten.
Eine Fusion hingegen wäre ein enorm aufwändiger Prozess, der viele Kräfte binden würde.
Ist der Zeitplan nicht zu ambitioniert?
Der Prozess hat 2020 begonnen und soll 2031 abgeschlossen sein. Wir befinden uns also etwa in der Mitte.
Angesichts rückläufiger Mitgliederzahlen und sinkender Finanzmittel müssen wir jetzt zügiger vorankommen.
Die Synode hat im Juni 2025 einen Grundsatzbeschluss gefasst, bis 2031 Gesamtkirchengemeinden oder ggf. Kirchenverbände zu bilden.
Für die Jahre 2025–2031 sind 2,5 Jahre vorgesehen, um konkrete Vereinbarungen zur Zusammenarbeit zu treffen und die notwendigen gesetzlichen Regelungen zu erarbeiten.
Welche Arbeitsgruppen gibt es und wozu dienen sie?
Unsere Landeskirche steht vor Veränderungen, die nie zuvor gestaltet werden mussten.
Ein Blick in die moderne Organisationsberatung zeigt, dass ein solcher Kirchenentwicklungsprozess komplex ist. Er setzt sich aus vielfältigen Aspekten zusammen, die niemand komplett überblicken kann. Deshalb braucht es Beteiligung und Vielfalt von Perspektiven, damit die Synode gut entscheiden kann. Der Kirchenentwicklungsprozess ist komplex. Deshalb arbeiten verschiedene Arbeitsgruppen mit unterschiedlichen fachlichen Perspektiven:
• AG Theologie: Welche Zukunftsszenarien von Kirche wollen wir?
• AG Personal: Welches Personal brauchen wir, wie bleiben wir als Kirche attraktiv?
• AG Kommunikation: Wie schaffen wir Transparenz und Beteiligung?
• AG Struktur & Finanzen: Welche Lösungen gibt es für Strukturen und Finanzen?
• AG Gebäude: Welche Gebäude benötigen wir künftig?
Weitere Informationen zu allen Arbeitsgruppen und ihren Mitgliedern finden Sie zukünftig auf unserer Website.
Was ist, wenn eine Gemeinde nicht mitmachen will?
Alle Gemeinden bilden gemeinsam eine Zeugnis- und Dienstgemeinschaft.
Die Synode beschließt den Rahmen und die Struktur für alle Kirchengemeinden; rechtlich geregelt ist das in der Verfassung und im Kooperationsgesetz.
Jede Gemeinde ist in der Synode durch die gewählten Vertreter:innen ihres Wahlbezirks vertreten.
Wann und wie werden Kirchenvorstände einbezogen?
Vor der Landessynode im Juni 2025 haben Landesbischof und Synodalpräsidentin jede Kirchengemeinde besucht, den Vorschlag vorgestellt und erste Rückmeldungen aufgenommen.
In den Jahren 2026 und 2027 folgt eine intensive Phase, in der die Kooperationsräume – und damit auch die Kirchengemeinden – die nächsten Schritte gemeinsam beraten.
Wann und wie werden beruflich Mitarbeitende einbezogen?
Pastor:innen und Diakon:innen begleiten den Prozess schon seit Beginn in regelmäßigen Konferenzen.
Der neue Vorschlag wurde im März 2025 in einer gemeinsamen Konferenz vorgestellt; erste Rückmeldungen flossen ein.
Auf der Versammlung der landeskirchlichen Mitarbeitenden im April 2025 wurde der Prozess ebenfalls präsentiert.
Weitere Veranstaltungen für andere Berufsgruppen sind in Planung.
Wie werden junge Menschen beteiligt?
Geplant sind Beteiligungsrunden mit Vertreter:innen jüngerer Generationen. Drei beruflich Tätige aus dieser Altersgruppe wirken bereits im Koordinierungsausschuss mit.
Für alle Leitungsgremien gilt: den Stimmen der Jüngeren muss künftig ein höheres Gewicht bei Entscheidungen gegeben werden.
Wo und wie kann ich mich informieren?
Auf unserer Homepage lksl.de finden Sie
- das Kooperationsgesetz (1.1.2.0 Kooperationsgesetz (2022 07 02)
- eine Darstellung des bisherigen Prozesses
- aktuelle Informationen (seit Mai 2025 fortlaufend aktualisiert)
- Regelmäßige Artikel im Gemeindebrief
- Geplant: Interaktive Themenabende
Ich möchte mich beteiligen – wie geht das?
Nutzen Sie auf lksl.de den Button „Rückmeldungen zum Kirchenentwicklungsprozess“.
Dort können Sie Ihre Gedanken, Ideen, Fragen oder fachliche Expertise direkt an den Koordinierungsausschuss senden.
Wie und ab wann werden die Kooperationsräume beraten und unterstützt?
Bisher erhielten Kooperationsräume Begleitung durch interne Organisationsentwickler:innen.
Künftig können auf Antrag zusätzliche Angebote genutzt werden, z. B.:
- Fachliche Beratung
- Organisationsberatung oder Mediation
- Unterstützung bei Teambildung und gemeinsamen Beratungen
Voraussetzung: der Kooperationsraum hat einen Kooperationsausschuss gebildet.
Informationsmaterial und Antragsformulare werden in Kürze bereitgestellt.
Wie geschieht die Finanzverteilung künftig? Wer entscheidet über Rücklagen?
Das Finanzausstattungsgesetz der Landeskirche regelt die Grundverteilung der Finanzmittel.
Es wird von der Synode beschlossen.
Wie die Finanzen in Zukunft fair verteilt werden, berät derzeit die Arbeitsgruppe „Strukturen & Finanzen“.
Dort werden auch Fragen und Probleme aus den Kooperationsräumen bearbeitet.
Ist mein Arbeitsplatz als Pfarramtssekretär:in sicher?
Ja. Diese Aufgabe wird in Zukunft voraussichtlich noch wichtiger.
Ein Modell mit Gesamtkirchengemeinden macht es möglich, Stellen flexibel einzusetzen und Arbeitsplätze zu sichern – auch bei schwankenden Gemeindegliederzahlen.
Was ist ein Gemeindemanager und wann kommt diese Aufgabe?
Gemeindemanager:innen sind als neue Berufsgruppe für Koordination, Verwaltung, Gebäudemanagement und Liegenschaften in einer Gesamtkirchengemeinde gedacht – vor allem, wenn Vakanzen im Verkündigungsdienst dauerhaft bestehen und Pastor:innen und Diakon:innen entlastet werden müssen.
Andere Landeskirchen erproben dieses Modell bereits.
In Schaumburg-Lippe sind wir glücklicherweise personell überbesetzt, so dass wir die neue Berufsgruppe vermutlich erst später brauchen und anstellen werden.
Was wollen wir durch die Veränderung gewinnen – und was vermeiden?
Wir wollen erreichen:
- Vielfältige Formen von Glauben und kirchlichem Leben leicht und in „nur einem Schritt“ zugänglich machen .
Nur ein Schritt – und ich singe in einem Chor, der zu mir passt. Nur ein Schritt – und ich erlebe einen Gottesdienst, der mich für Gott öffnet. Nur ein Schritt – und ich engagiere mich als Teamer.
Nur ein Schritt – und das Kirchentaxi bringt mich zum Seniorencafé. - Hauptamtliche im Team entlasten und Gesundheit, Zufriedenheit und Wirksamkeit sichern.
- Ehrenamtliches Engagement vor Ort stärken.
- Verwaltung effizient bündeln.
- Langfristige Lösungen statt vieler kleinteiliger Zwischenschritte.
- Die Vielfalt des evangelischen Glaubens bewahren.
Wir wollen vermeiden:
- „Reförmchen-Erschöpfung“ durch lange Diskussionen mit geringen Ergebnissen.
- Überlastung von Haupt- und Ehrenamtlichen.
- Schrumpfung auf ein kirchliches Minimalprogramm, das überall gleich aussieht.
- Entscheiden unter extremem Zeit- oder Spardruck.
Welche Vorteile haben wir als kompakte Landeskirche im Kirchenentwicklungsprozess?
- Keine zusätzliche Verwaltungsebene zwischen Kirchengemeinde und Landeskirche
- Direkter Austausch und Einflussmöglichkeiten der Gemeinden
- Schnelle Veränderungsprozesse unter Beteiligung aller
- Passgenaue Lösungen für die jeweilige Region
Austausch zum Kirchenentwicklungsprozess

Wir möchten gerne Ihre Meinung hören, um den Kirchenentwicklungsprozess weiterzuentwickeln.
Formular für Rückmeldungen zum Kirchenentwicklungsprozess
Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Teilnahme.
Falls Sie lieber eine E-Mail schreiben möchten, dann erreichen Sie die Ansprechpersonen für den Kirchenentwicklungsprozess unter
der E-Mail Adresse kirchenentwicklung(a)lksl.de