Die Leitung der Landeskirche
Nach lutherischem Bekenntnis ist Kirche „die Versammlung aller Gläubigen, bei welchen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente dem Evangelium gemäß gereicht werden".
Kirchenleitung ist also nicht „die Kirche“. Sie ist nur ein Teil von Kirche und hat ihre Berechtigung allein in dem Ziel aller Glaubenden, das Evangelium von der barmherzigen Zuwendung Gottes zu jedem Menschen hörbar und erfahrbar werden zu lassen. Nach Martin Luther ist die Gestaltung der Kirchenorganisation zwar eine rein praktische Angelegenheit. Die Struktur soll allerdings dem Evangelium entsprechen. Darum ist die Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe „von unten“ aufgebaut. Gerade weil die Landeskirche Schaumburg-Lippe so klein ist, sind die Einflussmöglichkeiten von Gemeinden und einzelnen Christen besonders groß.
Nach der Verfassung der Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe hat die Landeskirche vier kirchenleitende Organe. Die Landessynode, die von den Gemeindekirchenräten gewählt wird und u. a. den Haushalt aufstellt sowie den Landesbischof und den Präsidenten des Landeskirchenamtes zu wählen hat.
Den Landeskirchenrat, der von der Landessynode für die Dauer einer Legislaturperiode zu wählen ist.
Den Landesbischof und das Kollegium des Landeskirchenamtes.
Diese vier Organe leiten die Landeskirche in gegenseitiger Verantwortung und wirken in arbeitsteiliger Gemeinschaft zusammen. Damit hat die Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe eine so genannte synodale Episkopal-Verfassung, ähnlich wie die anderen, in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) zusammen arbeitenden Landeskirchen.