Wiedereintrittsstelle
Falls Sie irgendwann nach Ihrer Taufe aus der Kirche ausgetreten sind, aber schon länger überlegen, wieder eintreten zu wollen, werden Sie gern in Ihrer Wohngemeinde aufgenommen. Falls Sie diesen Weg gehen möchten, helfen wir Ihnen natürlich, Kontakte zu Ihrem zuständigen Pastor oder Ihrer Pastorin herzustellen.
Eine andere unkomplizierte Möglichkeit, wieder in die Evangelische Kirche einzutreten, ist das Aufsuchen einer Kirchlichen Wiedereintrittsstelle. Dort können Sie unabhängig von Ihrem Wohnort, ihren Kircheneintritt erklären. Die Wiedereintrittsstelle in unserer Landeskirche ist dem Arbeitsbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit angegliedert.
Was müssen Sie tun?
Sprechen Sie uns auf einen Kircheneintritt an - wir setzen uns dann noch vor Ort mit Ihnen zusammen, und Sie können nach einem kurzen Gespräch Ihren Wiedereintritt durch Ihre Unterschrift erklären.
Wichtig ist: Es findet keine „Glaubensprüfung“ statt, Sie brauchen sich auch nicht für irgendetwas zu rechtfertigen.
Da wir Ihre persönlichen Daten benötigen, wäre es schön, wenn Sie Ihren Personalausweis, Austrittsbescheinigung und, falls vorhanden, Ihre Taufbescheinigung mitbrächten.
Ist der Wiedereintritt mit Kosten verbunden?
Der Wiedereintritt selbst ist kostenfrei. Kirchenmitglieder, sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, werden zur Kirchensteuer veranlagt. Zur Zeit beträgt die Kirchensteuer neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer.
Damit finanzieren Sie z. B. Kindergärten, Jugend- und Seniorenarbeit, den Erhalt von kirchlichen Gebäuden, Beratungsstellen, die Gehälter der Pastoren und vieler anderer Mitarbeiter.
Kontakt
Pastor Ulrich Hinz
- Wiedereintrittsstelle –
Zu den Brücken 5
31675 Bückeburg
Tel.: 05722 - 3343
Tel.: 05722 - 960 134
Fax: 05722 - 913086
E-Mail: wiedereintritt(a)lksl.de