Die MAV und ihre Aufgaben

Was ist darunter zu verstehen

Die Mitarbeitervertretung, kurz MAV, ist die Interessenvertretung der Beschäftigten in den Kirchengemeinden und Einrichtungen der Schaumburg-Lippischen Landeskirche. Im Rhythmus von vier Jahren werden die einzelnen Mitarbeitervertretungen gewählt und gegebenfalls ein Gesamtausschuss gebildet, der übergreifende beratende Funktion hat.

Was sind die Aufgaben

  • Die Mitarbeitervertretungen informieren und beraten in wichtigen Fragen, die das Arbeitsverhältnis betreffen
  • Sie bestimmen mit bei Einstellungen, Eingruppierungen, Befristung und Gleichstellung, Arbeitszeitregelungen, Kündigungen, Fortbildungen, Dienstvereinbarungen, sowie bei organisatorischen und sozialen Angelegenheiten
  • Sie übernehmen schlichtende Funktion bei Konflikten am Arbeitsplatz

Rechtliche Voraussetzungen

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen bilden das Mitarbeitervertretungsgesetz der Konföderation evangelischer Kirchen (MVG) und die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks der EKD (AVR). Die Mitarbeitervertretung unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht.