Handreichung zur Segnung gleichgeschlechtlicher Ehepaare in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe

Handreichung zur Segnung gleichgeschlechtlicher Ehepaare in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe

Wenn sich Paare entscheiden zu heiraten, versprechen sie einander Verantwortung zu übernehmen, sich die Treue zu halten und verlässlich füreinander da zu sein – egal ob hetero oder gleichgeschlechtlich.

Diesen Schritt gegenseitiger Liebe möchten viele Paare unter Gottes Schutz und Segen stellen. Darüber freuen wir uns als Evangelisch-Lutherische Kirche.

Aus evangelischer Sicht gibt es keinen theologischen Unterschied zwischen der Trauung eines heterosexuellen Paares und der Segnung eines homosexuellen Paares. Bei beiden Feiern, der Segnung homosexueller Paare und der Trauung empfangen sie den gleichen Segen des einen Gottes.

Seit 2021 besteht die Möglichkeit, gleichgeschlechtliche Ehepaare in einem Gottesdienst zu segnen (Beschluss der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Schaumburg-Lippe vom 5. Juni 2021).

Voraussetzung für eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in einem Gottesdienst ist die bereits vollzogene standesamtliche Eheschließung oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft.

Es kann sein, dass Pastor:innen Ihre Anfrage ablehnen, da sie eine solche Segnung nicht mit ihrer Art die Bibel zu interpretieren vereinen können. In einem solchen Fall wird sie Ihnen helfen einen Kollegen oder eine Kollegin zu finden, der oder die Sie gerne begleitet und im Gottesdienst segnet.

Die Handreichung ist eine Information für die Kirchengemeinden, Pastor:innen und die interessierte Öffentlichkeit.

Gleichzeitig kann sie auch für gleichgeschlechtliche Paare hilfreich sein, die sich eine gottesdienstliche Segnung wünschen.

Handreichung zur Segnung gleichgeschlechtlicher Ehepaare als PDF zum Download